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OFFERTE ANFRAGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

STAND: 2026 · DER GLANZMEISTER INH. MARCEL SMOLCIC

Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen «der Glanzmeister Inh. Marcel Smolcic» (nachfolgend Firma) und dem Kunden für Dienstleistungen die auf unserer Website (www.derglanzmeister.ch) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.


Die Website wird betrieben von:
der Glanzmeister Inh. Marcel Smolcic
Im Feld 16, 8910 Affoltern am Albis
Tel: 075 418 83 73
E-Mail: derglanzmeister@gmail.com


Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.


Der Glanzmeister Inh. Marcel Smolcic behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.


Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt sind.


Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt mit der Einwilligung der Offerte der Firma betreffend dem Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt.


Offerten
Ohne anders lautenden Angaben erfolgt die Berechnung der Offerte auf vollständig eingereichte Unterlagen und Informationen im Buchungsformular. Die Preisbindung für unverbindliche Offerten erlischt nach 30 Tagen.


Preise
Die offerierten und bestätigten Preise sind, sofern nicht anders vereinbart, Nettopreis exkl. MwSt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Wurden keine speziellen schriftlichen Abmachungen getroffen, gelten die allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätze der Firma. Material- und Nebenkosten, Transportkosten, ausserordentliche Fahrzeugvorbereitungen bei extremer Verschmutzung und dergleichen werden zu den jeweils gültigen Ansätzen und nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.


Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen die Firma bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum der Glanzmeister Inh. Marcel Smolcic.


Zahlungsbedingungen
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Twint oder Vorauskasse.
Bei allen erfolgten Dienstleistungen wird der komplette Rechnungsbetrag bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Für Neukunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- und Vorauszahlungsprinzip auf alle Dienstleistungen und Bestellungen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wird die Rechnung nicht binnen der vorgenannten Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5%. Der Firma steht ausserdem das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Dienstleistungserbringung zu verweigern und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.


Lieferung und Liefertermine
Bei Arbeitsaufwendungen von mehr als 10 Stunden wird alles über der 10. Stunde auf einen weiteren/darauffolgenden Tag gelegt. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung am vereinbarten Ort gemäss individueller Absprache.


Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Firma auf alle Umstände hinzuweisen, die beim Wasch- oder Pflegevorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Reinigungsgeräte führen könnten. Ausserdem ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug so zu parken, dass die Reinigung hindernislos durchgeführt werden kann.


Der Kunde übergibt der Firma resp. deren Hilfsperson die Fahrzeugschlüssel für die Reinigung & Aufbereitung. Die Firma verpflichtet sich mit dem Erhalt des Schlüssels, diesen sorgfältig aufzubewahren und das Fahrzeug nur soweit umzuparken, als dass die Reinigung & Aufbereitung hindernislos durchgeführt werden kann.


Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Firma kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörungen, Arbeitsniederlegungen, Streik, Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, die Firma für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.


Terminannullation von Dienstleistungen
Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig:
 

  • Weniger als 48 Stunden vor Termin: 35% des vereinbarten Preises

  • Weniger als 24 Stunden vor Termin: 80% des vereinbarten Preises

Versicherung des Fahrzeugs
Abholung und Lieferungen von zu bearbeitenden Fahrzeugen und Objekten durch die Firma erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde muss dafür besorgt sein, dass sein Fahrzeug bzw. Objekt jederzeit und ausreichend auch für Transporte versichert ist. Diese werden gegen Entgelt mit einem offenen Autotransport-Anhänger der von der Firma transportiert.
Das zu transportierende Fahrzeug ist von der Firma bis zu einem Wert von CHF 10 Mio. versichert.


Reklamationen / Mängelrüge Keramikbeschichtung
Das keramikbeschichtete Objekt ist sofort bei Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeuges mündlich. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform, sie können auch per E-Mail oder über das Kontaktformular übermittelt werden.


Bei begründeter Reklamation entscheidet die Firma je nach Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neubeschichtung und Herabsetzung des Rechnungsbetrages. Es besteht keine Haftung über den Auftragswert hinaus. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Liefererhalt schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen.


Es wird keine Garantie auf nicht lackierte oder nachlackierte Oberflächen gegeben. Optische Beeinträchtigungen, welche bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel. Bei einem Halterwechsel erlischt jede Garantie. Bei Zahlungsverzug der Rechnung erlischt jegliche Garantie der durchgeführten Arbeiten.


Haftungsbeschränkung
Die Firma haftet dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen.


Fotografische Dokumentation der ausgeführten Arbeiten
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma die Arbeiten an seinem Objekt fotografisch festhält und diese Fotos für Dokumentationszwecke sowie für die Werbung einsetzen darf. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der Kunde die fotografische Dokumentation nicht erlauben möchte, hat er dies im Buchungsprozess kundtun.


Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

 

Anwendbares Recht / Erfüllungsort
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.

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