AGB
Geltungsbereich:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB" genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen "der Glanzmeister Inh. Marcel Smolcic" (nachfolgend Firma) und dem Kunden für Dienstleistungen die auf unserer Website (www.derglanzmeister.ch) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
derGlanzmeister Inh. Marcel Smolcic
Obere Mattstrasse 35, 8713 Stäfa
Tel: 077 532 52 12
E-Mail: derglanzmeister@gmail.com
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Der Glanzmeister Inh. Marcel Smolcic behält sich das Recht vor die AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen und mindestens 18 Jahre alt sind.
Vertragsabschluss:
Der Vertragsabschluss kommt mit der Einwilligung der Offerte der Firma betreffend dem Bezug von Dienstleitungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotene Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Offerten:
Ohne anders lautenden Angaben erfolgt die Berechnung der Offerte auf vollständig eingereichte Unterlagen und Informationen im Buchungsformular. Die Preisbindung für unverbindliche Offerten erlischt nach 30 Tagen.
Preise:
Die offerierten und bestätigten Preise, sind sofern nicht anders vereinbart, Nettopreis exkl. MwSt. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Wurden keine spezielle schriftliche Abmachungen getroffen, gelten die allgemein gültigen Bestimmungen und Ansätze der Firma. Material- und Nebenkosten, Transportkosten, ausserordentliche Fahrzeugvorbereitungen bei extremer Verschmutzung und dergleichen, werden zu den jeweils gültigen Ansätzen und nach Absprache mit dem Kunden pauschal in Rechnung gestellt. Die Firma behält sich vor die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die Preise zum Zeitpunkte des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Webseite der Firma und gemäss Preisliste der Firma.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen die Firma bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum derGlanzmeister Inh. Marcel Smolcic.
Zahlungsbedingungen:
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Barzahlung, Twint oder Vorauskasse.
Bei allen erfolgten Dienstleistungen wird der komplette Rechnungsbetrag bei Übergabe des Fahrzeugs fällig. Für Neukunden gilt grundsätzlich das Barzahlungs- und Vorauszahlungsprinzip auf alle Dienstleistung und Bestellungen. Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Wird die Rechnung nicht binnen der vorgenannten Zahlungsfrist beglichen, gerät der Kunde automatisch in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5%. Der Firma steht ausserdem das recht zu bei Zahlungsverzug die Dienstleitungserbringung zu verweigern und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.
Lieferung und Liefertermine:
Bei Arbeitsaufwendungen von mehr als 10 Stunden, wird alles über der 10. Stunde auf einen weiteren/ darauffolgenden Tag gelegt. Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung am vereinbarten Ort gemäss individueller Absprache. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort die Adresse des Kunden.
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen welche zur Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind, umgehend vorzunehmen. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, die Firma auf alle Umstände hinzuweisen, die beim Wasch- oder Pflegevorgang zu einer Beschädigung des Fahrzeuges oder der Reinigungsgeräte führen könnten. Ausserdem ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug so zu parken, dass die Reinigung hindernislos durchgeführt werden kann.
Der Kunde übergibt der Firma resp. deren Hilfsperson die Fahrzeugschlüssel für die Innenreinigung. Die Firma verpflichtet sich mit dem Erhalt des Schlüssels, diesen sorgfältig aufzubewahren und das Fahrzeug nur soweit umzuparken, als dass die Innenreinigung hindernislos durchgeführt werden kann.
Das Auftragsvolumen, der Stundenansatz sowie Beginn und Dauer des Vertrages ergeben sich direkt aus dem zwischen dem Kunden und der Firma geschlossenen Vertrag. Die Firma hat das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern, es gelten stets die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Bedingungen, es sei denn der Kunde hat anderen Bedingungen schriftlich zugestimmt. Die Firma hat zudem das Recht, ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern.
Nichteinhaltung der Lieferfrist, für welche die Firma kein Verschulden trifft, z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegungen, Streik, Aussperrung, Strommangel, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, sowie alle Fälle höherer Gewalt), berechtigen den Kunden nicht, die Firma für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen. Sofern die Leistungsverzögerung länger als zehn Tage dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Terminannullation von Dienstleistungen:
Bei vereinbarten Terminen zum Erbringen der vertraglichen Dienstleistung ist eine Absage bis 48 Stunden vor dem Termin kostenlos. Bei einer fehlenden oder verspäteten Absage werden folgende Kosten fällig:
Weniger als 48 Stunden vor Termin 35% des vereinbarten Preises
Weniger als 24 Stunde vor Termin 80% des vereinbarten Preises
Versicherung des Fahrzeugs:
Abholung und Lieferungen von zu bearbeitenden Fahrzeugen und Objekten durch die Firma erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Der Kunde muss dafür besorgt sein, dass sein Fahrzeug, bzw. Objekt, jederzeit und ausreichend auch für Transporte versichert ist. Diese werden gegen Entgelt mit einem offenen Autotransport-Anhänger der von der Firma transportiert.
Das zu transportierend Fahrzeug ist von der Firma bis zu einem Wert von CHF 10 Mio. versichert.
Reklamationen/ Mängelrüge Keramikbeschichtung:
Das keramik-beschichtete Objekt, ist sofort bei Übernahme auf allfällige Mängel zu überprüfen. Der Kunde bestätigt die Mängelfreiheit bei Übernahme des Fahrzeuges mündlich. Für verdeckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen bedürfen stets der Schriftform, sie können auch per E-mail oder über das Kontaktformular übermittelt werden. Bei begründeter Reklamation entscheidet die Firma je nach Schadenfall zwischen Nachbesserung, Neubeschichtung und Herabsetzung des Rechnungsbetrages. Es besteht keine Haftung über den Auftragswert hinaus. Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb einer Frist von 7 Werkstagen nach Liefererhalt, Angabe und Abholung schriftlich mitzuteilen. Diese Fristen sind Ausschlussfristen. Erfolgt bis zu Ihrem Ablauf keine schriftliche Mitteilung, so können Rechte wegen dieser Mängel der Firma gegenüber nicht geltend gemacht werden. Es wird keine Garantie auf nicht lackierte oder nachlackierte Oberflächen gegeben. Optische Beeinträchtigungen, welche bei Tageslicht aus einer Distanz von zwei Metern nicht sichtbar sind, gelten nicht als Mangel und stellen somit keinen Reklamationsgrund dar. Bei einem Halterwechsel erlischt jede Garantie. Bei Zahlungsverzug der Rechnung erlischt jegliche Garantie der durchgeführten Arbeiten. Soweit die Firma durch Zulieferer Einschränkungen und Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden. Nach der Keramikbeschichtung sind alle Vorschriften der Pflege einzuhalten. Anderseits erlischt die Garantie der durchgeführten Arbeiten.
Verantwortlichkeit der Druckinhalte:
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt. Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung dieser Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt. Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder sonstigem, welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt. Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Haftungsbeschränkung:
Die Firma haftet dem Kunden gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. In jedem Fall wird eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für Schäden wegbedungen.
Fotographische Dokumentation der ausgeführten Arbeiten:
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Firma die Arbeiten an seinem Objekt fotografisch festhält und diese Fotos für Dokumentationszwecke, sowie für die Werbung einsetzen darf. Bei Fahrzeugen werden die Nummernschilder unkenntlich gemacht. Falls der Kunden die fotografische Dokumentation nicht erlauben möchte, hat er dies im Buchungsprozess anzukreuzen.
Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
Anwendbares Recht/ Erfüllungsort:
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben.